ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Mietbedingungen (kurz: Vertrag) sind Anlage und Bestandteil des zwischen den Parteien unterzeichneten FAHRZEUGÜBERGABE- und LEASINGVERTRAGS (kurz: Formular). Mit diesem Vertrag vermietet der Eigentümer oder Unternehmer (kurz: Vermieter) das im Formular angegebene Fahrzeug an den Mieter, dessen Name und Anschrift im Formular angegeben sind, für die angegebenen Daten. Der Mieter erklärt und verpflichtet sich, das im Vertrag angegebene Fahrzeug gemäß den Bedingungen (Mietdauer, Rückgabezeit, Rückgabestation usw.) zu nutzen und den Mietpreis vollständig und pünktlich zu zahlen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags übernimmt der Mieter alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt. Der Mieter bestätigt, erklärt und verpflichtet sich, die Unterzeichnung der Fahrzeugübergabeformulare, die bei Abholung oder Rückgabe des Fahrzeugs erstellt werden, nicht zu verweigern. Die Nichtunterzeichnung der Formulare gilt als vorbehaltlose Zustimmung zu den Bedingungen. Sollten Einwände gegen den Inhalt des Formulars bestehen, können diese nicht durch Verweigerung der Unterschrift, sondern durch die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens auf eigene Kosten geltend gemacht werden.
Stellt der Vermieter einen Verstoß des Mieters gegen diesen Vertrag und die Bestimmungen des oben genannten Gesetzes fest, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug auf Aufforderung des Vermieters unverzüglich und ohne weitere Ankündigung an die nächstgelegene Niederlassung zurückzugeben. Andernfalls ist der Vermieter verpflichtet, dem Vermieter alle entstandenen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
1-) Die vom Mieter im Vertrag und seinen Anhängen angegebene Adresse ist die gesetzliche Zustellungsadresse. Sofern dem Vermieter keine schriftliche Benachrichtigung über eine Adressänderung vorliegt, gelten alle an diese Adresse gesendeten Mitteilungen als zugestellt und gemäß den Bestimmungen des Zustellungsgesetzes gültig.
2-) Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Mieter, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben, sowohl mechanisch als auch karosserietechnisch. Es ist wichtig, dass das Fahrzeug wie im Formular angegeben übergeben wird. Die Parteien vereinbaren, dass alle bei der Übergabe vorhandenen Mängel im Formular vermerkt werden. Andernfalls gelten alle bei der Rückgabe an den Vermieter festgestellten Mängel als vom Mieter verursacht. Der Mieter bestätigt, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs keine anderen als die im Formular beschriebenen Schäden oder Unfälle vorliegen.
3-) Der Mieter gibt das Fahrzeug zusammen mit allen relevanten Dokumenten, Zubehör und dem Ersatzreifen im gleichen Zustand wie übernommen an die Niederlassung des Vermieters oder einen anderen im Vertrag angegebenen Ort zurück. Der Mieter hat außerdem die vom Vermieter festgelegte zusätzliche Mietgebühr für zusätzliche Dienstleistungen und Ausstattungen, wie z. B. Kindersitz, Navigationsgerät usw., die während der Nutzung des Mietfahrzeugs angefordert werden, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu entrichten. Darüber hinaus muss der Mieter alle während der Nutzung des Mietfahrzeugs angeforderten Zusatzleistungen und -ausrüstungen wie Kindersitze, Navigationsgeräte, tragbare Modems usw. im gleichen Zustand, in dem sie zu Beginn der Mietzeit übernommen wurden, an die Vermietstation oder an einen anderen im Vertrag genannten Ort im Büro des Vermieters zurückgeben. Der Mieter verpflichtet sich, die im Falle einer Beschädigung, Störung oder eines Verlusts der Geräte und Ausrüstungen entstehenden Kosten in bar und in einer Summe zu bezahlen. Der in bar und in einer Summe zu zahlende Betrag entspricht dem Nullpreis für die Marke/das Modell des jeweiligen Zusatzprodukts.
4) Übernimmt der Mieter das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, obwohl dies durch Bedienungsfehler und/oder Fahrlässigkeit verursacht wurde, haftet er allein für alle direkten und indirekten Verluste, Schäden und Strafen, die dem Vermieter oder Dritten entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden und Störungen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs sowie Schäden, die aufgrund zu starker Verschmutzung des Fahrzeugs für eine normale Reinigung repariert oder gereinigt werden müssen, jedoch gemäß den Bestimmungen der Verkehrsversicherung nicht von der Versicherung geltend gemacht werden können.
5) Fällt während der Nutzung des Fahrzeugs eine Wartung an, ist der Mieter verpflichtet, das Callcenter anzurufen, einen Termin mit einer autorisierten Werkstatt zu vereinbaren und das Fahrzeug kostenlos warten zu lassen. Der Mieter verpflichtet sich, alle Pannenkosten und Wertverluste, die entstehen, wenn das Fahrzeug nicht regelmäßig gewartet wird und/oder trotz leuchtender Störungswarnleuchten gefahren wird, in voller Höhe und in bar zu tragen
.6-) Bei Fahrzeugen der Economy-Klasse muss der Mieter mindestens 21 Jahre alt sein und seit einem Jahr einen Führerschein besitzen; bei Fahrzeugen der Mittelklasse muss er 25 Jahre alt sein und seit zwei Jahren einen Führerschein besitzen; bei Fahrzeugen der Oberklasse muss er 28 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein besitzen. Zusätzliche Fahrer müssen neben dem Mieter die erforderliche Mietdauer gemäß den allgemeinen Mietbedingungen absolviert haben. Zusätzliche Fahrer müssen dem Vermieter vorab schriftlich mitgeteilt und/oder ihre Daten im Vertrag vermerkt werden. Der zusätzliche Fahrer muss dieselben Bedingungen wie der Mieter erfüllen. Andernfalls haftet der Mieter allein für alle direkten und indirekten Schäden, die sowohl dem Vermieter als auch Dritten entstehen.
7-) Türkische Staatsbürger müssen ihren Führerschein und Personalausweis vorlegen. Diese Personen werden einer Bonitätsprüfung unterzogen, um sich für die Anmietung zu qualifizieren. Personen, die die Bonitätsprüfung anhand der vom Vermieter festgelegten Kriterien nicht bestehen, sind von der Anmietung des Fahrzeugs ausgeschlossen.
8-) Zu Beginn der Miete zieht der Vermieter eine Kaution von der auf den Namen des Mieters registrierten Kreditkarte für die von ihm als geeignet erachteten Fahrzeuggruppen ein. Bar-, Debit- und virtuelle Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert.
9-) Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden. Bei kürzeren Mieten wird die Mietgebühr als ein Tag berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die Tagesmietgebühr pauschal zu entrichten, die sich nach der Anzahl der Miettage gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Zusätzlich zur Mietgebühr ist der Vermieter für Folgendes verantwortlich:
a) Für Verlängerungen von bis zu zwei Stunden fallen keine Gebühren an. Bei Mieten über 26 Stunden wird dem Vermieter eine Tagesmietgebühr berechnet. Wird das Fahrzeug nicht zum im Mietvertrag angegebenen Rückgabedatum zurückgegeben und verlängert sich die Mietdauer, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Tagesmietpreise zu ändern.
b) Der Vermieter trägt die Kosten für eventuell am Ende der Miete anfallende Einweggebühren.
c) Das Fahrzeug wird mit der auf dem Fahrzeugübergabeformular angegebenen Kraftstoffmenge an den Mieter zurückgegeben. Die Differenz der Kraftstoffkosten, die sich aus der Rückgabe des Fahrzeugs mit weniger Kraftstoff als der auf dem Fahrzeugübergabeformular angegebenen Kraftstoffmenge ergibt, zuzüglich einer Servicegebühr in Höhe von 15 % dieses Betrags wird berechnet.
d) Kraftstoff, Autobahngebühren, sämtliche Park- und Transportkosten sowie sämtliche Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts sowie alle nach der Rückgabe des Mietobjekts an den Mieter anfallenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
e) Die Fahrzeuge sind mit dem HGS (Fast Toll System) ausgestattet. Bei Rückgabe aus der Miete zahlt der Mieter die Kosten an die zuständige Niederlassung zuzüglich einer Servicegebühr von 20 %.
10-) Der Mieter zahlt zu Beginn der Mietzeit per Kreditkarte oder Gutschein. Der Mieter erkennt an, erklärt und verpflichtet sich, dass bei Nichtzahlung der Miete, anderer vertraglich vereinbarter Gebühren und gesetzlicher Zahlungen diese ohne Mahnung ab Rechnungsdatum fällig werden und monatliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % (fünf Prozent) ab Rechnungsdatum zu zahlen sind. Zu Beginn der Mietzeit wird die Kreditkarte des Mieters mit einer Kaution in Höhe des ursprünglichen Mietbetrags belastet. Der Mieter erklärt sich im Voraus damit einverstanden, der Einziehung der Kaution, der Miete, etwaiger Verkehrs- und Falschfahrkarten sowie etwaiger Schäden nicht zu widersprechen.
11-) Ein späterer, im Vertrag festgelegter Rückgabetermin ist mit Zustimmung des Vermieters und der Zahlung der Miete für die neue Mietdauer möglich. Eine Verlängerung der Mietdauer ohne Zustimmung des Vermieters ist auch bei Zahlung der Miete nicht möglich. Es handelt sich um einen befristeten Leasingvertrag. Das geleaste Fahrzeug, Produkt oder Zusatzobjekt wird nach Ablauf der Laufzeit ohne Ankündigung oder Mahnung an den Leasinggeber zurückgegeben, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
12-) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug gewissenhaft und gemäß den Verkehrsgesetzen und -vorschriften zu fahren und die Verkehrsregeln einzuhalten. Der Mieter muss die Straßenverkehrsordnung und alle relevanten Gesetze einhalten. Der Mieter kann sich nicht auf Unkenntnis dieser Pflichten als Fahrer berufen und so die Haftung vermeiden. Der Mieter haftet für alle Rechts- und Strafkosten, die durch einen Verstoß gegen diese Vorschriften entstehen. Verkehrsstrafen, die nach Rückgabe des Mietobjekts an den Mieter verhängt und nicht vom Mieter bezahlt werden, werden vom Vermieter innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bezahlt, sofern der Vermieter und/oder die zuständigen Behörden den Vermieter über die entsprechende Strafe informieren. Für jede Transaktion wird vom Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der Strafe (bis zu einem Höchstbetrag von 100 ₺) erhoben. Der Mieter erklärt, dass er den vom Vermieter zu zahlenden Betrag sofort nach der ersten schriftlichen Benachrichtigung und ohne gerichtliche Anordnung sowie alle zusätzlichen Gebühren, gleich welcher Art, wie Servicegebühren, Strafen usw., zahlen wird.
13-) Die Vermietung des Mietfahrzeugs oder die Nutzung durch Dritte, auch unentgeltlich, ist untersagt. Darüber hinaus darf das Fahrzeug nicht genutzt werden:
a) durch einen nicht als Zusatzfahrer benannten Fahrer
b) zum Abschleppen oder Schieben von Fahrzeugen
c) zum Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt
d) außerhalb der Grenzen der Republik Türkei
e) für Rennen, Geschwindigkeitsrennen, Rallyes, Dauertests, Motorsport oder auf für den normalen Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen
f) unter Gelände- und Straßenbedingungen, die nicht mit den vom Hersteller angegebenen technischen und fahrtechnischen Eigenschaften des Fahrzeugs vereinbar sind
g) zum Transport von Materialien, die gegen Zollbestimmungen und andere Gesetze verstoßen, oder für illegale Aktivitäten
h) für illegale Zwecke, Terrorismus oder gegen den Staat oder das Gesetz verstoßende Zwecke. Bei Feststellung eines dieser Umstände haftet der Mieter für alle dem Vermieter entstandenen Schäden unverzüglich nach schriftlicher Benachrichtigung. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
i) Das Fahrzeug darf nicht im Gelände oder in einer Weise genutzt werden, die die Inanspruchnahme von Rettungsdiensten verhindert.
14-) Der Vermieter hat alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für das Mietfahrzeug abgeschlossen. Der Mieter übernimmt die Haftung und die damit verbundenen Kosten im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs unter folgenden Umständen:
a) Der Mieter steht zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen und/oder schlaffördernden Medikamenten.
b) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird überschritten (im Unfallbericht wird angegeben, dass der Unfall auf Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist) und das Fahrzeug wird in irgendeiner Weise verkehrswidrig genutzt.
c) Kein Verkehrsunfallbericht (Vertragsbericht, Polizei- oder Gendarmeriebericht) liegt vor.
d) Verliert der Mieter nach Vertragsabschluss aus irgendeinem Grund die Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug, fahruntaugliche Krankheit usw.), muss er den Vermieter unverzüglich benachrichtigen und das Fahrzeug zurückgeben. Wenn der Mieter das Fahrzeug trotz fehlender Berechtigung nicht zurückgibt.
e) Schäden und/oder Unfälle, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch andere Personen als den Mieter und die im Mietvertrag als zusätzliche Fahrer benannten Personen entstehen.
f) Wenn der Schaden nicht gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kaskoversicherung bezahlt wird und/oder die Versicherung aus irgendeinem Grund, der vom Unterstaatssekretariat des Finanzministeriums und/oder dem Verband der türkischen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Rahmen von Gesetzesänderungen und einschlägigen Vorschriften festgelegt wird, nicht zahlt.
g) Bei Fahrzeugdiebstahl gelten die allgemeinen Kaskoversicherungsregeln. In Fällen, in denen solche Handlungen von den Versicherungen nicht als Diebstahl angesehen werden und nicht durch die Kaskoversicherung abgedeckt sind, und wenn die Versicherungen nicht zahlen, verpflichtet sich der Mieter, den Fahrzeugpreis und alle weiteren Schäden im Voraus zu bezahlen.
h) Ist der Mieter in einen Unfall mit dem Mietfahrzeug verwickelt und wird er wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs, Fahrerflucht oder sonstiger Missachtung der allgemeinen Verkehrsregeln bestraft, kann der Vermieter vom Mieter den Mietpreis sowie alle durch den Unfall entstandenen direkten und indirekten Schäden verlangen.
15-) Unfälle oder Schäden, die dem Mieter und den benannten Zusatzfahrern während der Mietzeit entstehen. Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter verpflichtet, zum Schutz seiner Interessen und der Versicherung folgende Vorkehrungen zu treffen:
a) Ergreift die größtmöglichen Sicherheitsmaßnahmen für sich selbst, das Fahrzeug und Dritte.
b) Er beschafft und leitet alle erforderlichen Verkehrsunfallberichte und -dokumente, wie z. B. Berichte, Polizei- und/oder Gendarmerieberichte usw., an den Vermieter weiter.
c) Er besorgt Fotokopien der Führerscheine, Zulassungen und Verkehrsregeln der anderen Vertragspartei(en).
d) Er fotografiert den Unfallort.
e) Melden Sie Unfälle mit Sach-, Personen- oder Todesfolge der nächstgelegenen Polizei oder Gendarmerie.
f) Übergeben Sie dem Vermieter alle Unfalldokumente innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall.
g) Im Falle von Erdbeben, Überschwemmung, Hagel, Erdrutsch, Blitzschlag usw. sowie bei Schäden am/an dem Fahrzeug/den Fahrzeugen aufgrund von Naturkatastrophen oder möglichen Ursachen wie Terrorismus oder Chaos sind die erforderlichen Berichte und Dokumente zu den Schäden bei den zuständigen Behörden einzuholen und dem Vermieter spätestens innerhalb von 48 Stunden zu übergeben.
16-) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug an einem geschlossenen und verriegelten Ort abzustellen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Um im Falle eines Diebstahls vom Diebstahlschutz zu profitieren, muss der Mieter Führerschein und Schlüssel zurückgeben, die erforderlichen Vorkehrungen nachweisen und die erforderlichen Anträge bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden einreichen. Andernfalls haftet der Mieter für den aktuellen Kaufpreis des Fahrzeugs und alle weiteren Schäden, sofern das Fahrzeug nicht durch eine Kaskoversicherung abgedeckt ist und die Versicherung die Schäden nicht bezahlt. Bei Schäden durch verlorene Kennzeichen trägt der Mieter die Kosten für die Neuausstellung zweier Kennzeichen und die Servicegebühr. Bei Schlüsselverlust trägt der Mieter die vom Hersteller festgelegte Schlüsselgebühr inklusive Servicegebühr.
17-) Sachschäden und medizinische Kosten für Dritte und Insassen des Fahrzeugs sind auf die Deckungssumme der gesetzlichen Verkehrsversicherung des Fahrzeugs beschränkt. Alle nicht durch die Verkehrsversicherung abgedeckten Verantwortlichkeiten und Pflichten liegen in der Verantwortung des Mieters. Alle Schäden und Verluste, die gegenüber dem Vermieter als Eigentümer/Betreiber geltend gemacht werden können, werden vom Mieter auf dessen erste schriftliche Aufforderung hin unverzüglich und ohne gerichtliche Anordnung ersetzt.
18-) Der Vermieter haftet in keiner Weise für Verlust, Diebstahl, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die der Mieter im Fahrzeug mitführt oder zurücklässt. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen, Klagen, Beschwerden und Schäden frei, die sich aus solchen Verlusten und/oder Schäden ergeben können.
19-) Da der Vermieter das Fahrzeug nicht herstellt, haftet er in keiner Weise für materielle oder immaterielle Schäden oder Verluste, die aufgrund mechanischer oder Herstellungsfehler am Fahrzeug oder seinen Ersatzteilen entstehen. Die Parteien vereinbaren, dass die Haftung des Vermieters auf die Übergabe des Fahrzeugs in gebrauchsfähigem Zustand und die unverzügliche Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten beschränkt ist.
20-) Bei Verstößen des Mieters gegen eine Bestimmung dieses Vertrags, insbesondere bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs zum vereinbarten Termin, erkennt der Mieter an und stimmt zu, dass der Vermieter das Fahrzeug unverzüglich und ohne Vorankündigung, Warnung oder Gerichtsbeschluss unabhängig vom Standort zurücknehmen kann. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden und Kosten, die während der Rücknahme des Fahrzeugs durch den Vermieter entstehen, auf Verlangen unverzüglich zu ersetzen. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen oder Materialien, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs im Fahrzeug gefunden werden.
21-) Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass die Nichtrückgabe des Fahrzeugs trotz Vertragsablaufs eine strafrechtliche Straftat darstellt. Er erkennt an und stimmt zu, dass ihm kein Versicherungs-, Garantie- oder sonstiger Schadenersatzanspruch zusteht, wenn das Fahrzeug für andere als die im Mietvertrag und/oder Vertrag festgelegten Zwecke und/oder rechtswidrig genutzt wird.
22-) Die Stempelsteuer und alle aus diesem Vertrag entstehenden Kosten trägt der Mieter.
23-) Dieser Vertrag ist in türkischer und englischer Sprache verfasst. Bei Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen dem türkischen und dem englischen Text ist der türkische Text maßgebend.
24-) Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass im Falle von Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrags die Bücher, Dokumente, Erklärungen und sämtliche Aufzeichnungen des Vermieters, einschließlich Telefon-, Video-, Audio- und Computeraufzeichnungen, gemäß Artikel 193 der Zivilprozessordnung als schlüssiges und ausschließliches Beweismittel gelten. Gleichzeitig erkennt der Mieter an und verpflichtet sich, im Voraus auf sämtliche Einreden, Einwände und Rechte zu verzichten, die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Aufzeichnungen des Vermieters gegen das Vorstehende zu beschwören. Diese Klausel dient als Beweisvereinbarung.
25-) Der Vermieter hat in den Mietfahrzeugen ein Fahrzeugortungssystem installiert, um das Mietfahrzeug orten und gegebenenfalls anhalten und abholen zu können. Der Mieter erkennt an und stimmt zu, dass das Fahrzeugortungssystem im Mietfahrzeug installiert ist, dass das Fahrzeug geortet wird und dass der Vermieter dieses System nutzen kann, um das Fahrzeug zu orten und anzuhalten, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht bis zum in diesem Vertrag angegebenen Rückgabedatum zurückgibt und/oder wenn der Vermieter dies während der Vertragsbeziehung für notwendig erachtet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, vom Vermieter unter keinerlei Namen oder Titel aufgrund des Anhaltens des Fahrzeugs Entschädigungen und/oder Schadensersatz zu fordern. Der Vermieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, seine Befugnis zur Ortung und zum Anhalten des Fahrzeugs nicht zu missbrauchen. Im Falle einer Beschädigung, Entfernung, eines Entfernungsversuchs oder einer sonstigen Störung des Fahrzeugortungssystems aus vom Mieter zu vertretenden Gründen trägt der Mieter unverzüglich alle dem Vermieter entstandenen Schäden, einschließlich der Kosten für Entfernung, Neumontage und die Ausrüstung. Der Mieter erkennt hiermit an, dass jegliche Eingriffe in das Fahrzeugortungssystem die Kündigung dieses Vertrags darstellen.
26-) Der Mieter erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, seine Kreditkarte mit allen weiteren Gebühren aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Fahrzeugliefer- und -rückgabeformularen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben aufgeführten Gebühren, zu belasten, ohne dass hierfür eine Genehmigung, Bereitstellung oder Benachrichtigung erforderlich ist, und zwar auf unbestimmte Zeit. Auch wenn dieser Vertrag ausläuft oder aus irgendeinem Grund gekündigt wird, bleibt Artikel 26 auf unbestimmte Zeit in Kraft.
27-) Handelt es sich bei beiden Parteien um juristische Personen (andernfalls findet die Bestimmung dieses Artikels keine Anwendung), sind die Parteien gemäß dem im Amtsblatt vom 07.04.2016 veröffentlichten Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 Datenverantwortliche und müssen in diesem Bewusstsein bei der Verarbeitung und Aufbewahrung aller personenbezogenen Daten aller mit den Parteien verbundenen Personen, einschließlich derer, die von Produkten und Dienstleistungen profitieren, gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 äußerste Sorgfalt walten lassen. Für die Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten von Kunden ist eine Genehmigung einzuholen. Alle Anfragen von Kunden dazu, wie und zu welchem Zweck die verarbeiteten personenbezogenen Daten gespeichert und geschützt werden, sind unverzüglich gemäß dem Gesetz zu beantworten. Alle Informationen von Kunden, die personenbezogene Daten darstellen, werden von den Parteien weiterhin gemäß dem Verfahren gespeichert, und die Parteien ergreifen alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen und administrativen Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit der gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die Parteien erkennen an, erklären und verpflichten sich, dass alle ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie voneinander erhalten und/oder erheben und für die sie gemeinsam verantwortlich sind, stets den geltenden Gesetzen entsprechen. Der Begriff „Verarbeitung“ umfasst alle Handlungen, die unter Verwendung personenbezogener Daten durchgeführt werden können, einschließlich der Erhebung, Erhebung, Aufzeichnung, Speicherung, Analyse, Berichterstattung, Aggregation, Ablage, Löschung und Vernichtung personenbezogener Daten. Die Parteien sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf personenbezogene Daten einhalten, für die sie gemeinsam verantwortlich sind. Die Parteien haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die Dritten durch die Verletzung ihrer in diesem Artikel festgelegten Pflichten entstehen, und behalten sich das Recht vor, im Innenverhältnis im Umfang ihres Verschuldens gegeneinander Rückgriff zu nehmen.
28-) Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet und speichert der Vermieter die im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Unterzeichnung dieses Vertrags, der Rechnungsstellung, der Überwachung von Verkaufs-, Miet- und anderen Vertragsvorgängen, der Überwachung von Finanz- und Buchhaltungstransaktionen und ähnlichen legitimen Zwecken. Der Vermieter wird die im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den Gesetzen und den Richtlinien des Unternehmens und unter Wahrung dieser legitimen Zwecke vernichten und/oder veröffentlichen. Die Weitergabe von Informationen wie Fahrzeug, Marke, Modell, Kennzeichen, Mieter, Benutzer, Zusatzfahrer, Kreditkarte usw. durch den Vermieter an Dritte und Organisationen, von denen er Dienstleistungen erhält, gemäß Vertrag und Gesetz gilt nicht als Verletzung der Vertraulichkeit. Der Mieter oder die Person, die das Rückgabe-/Lieferformular unterzeichnet, akzeptiert diese Vollmacht des Vermieters hiermit im Voraus. Ausführlichere Informationen zu den Maßnahmen unseres Unternehmens zum Schutz personenbezogener Daten, den dabei verwendeten Methoden und den zugrunde liegenden Zwecken finden Sie in den Unternehmensrichtlinien auf unserer Website flowrentacar.com. Dieser Vertrag wurde in türkischer und englischer Sprache erstellt. Ich bestätige, Vorder- und Rückseite des Vertrags geprüft und gelesen zu haben.